Seit dem 27. August 2010 gibt es eine Änderungsverordnung bezüglich der Erteilung eines Vierteljahresfischereischeines.
- Die Erteilung eines Vierteljahresfischereischeines erfolgt durch die Gemeindeverwaltungen.
- Der Gewässerpächter entscheidet, ob und wie ein Inhaber des Vierteljahresfischereischeines angeln darf.
- Für die Saalekaskade gilt:
- Grundsätzlich ist das Angeln für Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines auf eine Friedfischangel beschränkt.
- An der Saalekaskade sind der Bleilochstausee und die Hohenwartetalsperre für die Beangelung durch Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines vorgesehen.
- Der Wisentastausee Grochwitz, die Talsperre Walsburg sowie die Ausgleichbecken Burgkhammer und Eichicht werden für die Beangelung durch Inhaber von Vierteljahresfischereischeinen nicht freigegeben.
Die Gewässer des Angelvereins Hohenwarte-Kaulsdorf, der Pachtgemeinschaft Saalfeld und des Angelvereins Probstzella sind nicht für die Beangelung durch Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines freigegeben.
Für weitere Informationen können Sie hier einen Vierteljahresfischereischein ansehen.
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