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Vierteljahresfischereischein

Seit dem 27. August 2010 gibt es eine Änderungsverordnung bezüglich der Erteilung eines Vierteljahresfischereischeines.

 

Der Vierteljahresfischereischein kann ohne erfolgten "Lehrgang und Prüfung für den Fischereischein" erworben werden!!!

 

- Die Erteilung eines Vierteljahresfischereischeines erfolgt durch die Gemeindeverwaltungen. Vergessen Sie nicht, ein Paßbild mitzubringen.

- Der Gewässerpächter entscheidet, ob und wie ein Inhaber des Vierteljahresfischereischeines angeln darf.

 

- Für die Saalekaskade gilt:

  • Grundsätzlich ist das Angeln für Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines auf eine Friedfischangel beschränkt.
  • An der Saalekaskade sind der Bleilochstausee und die Hohenwartetalsperre für die Beangelung durch Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines vorgesehen.
  • Der Wisentastausee Grochwitz, die Talsperre Walsburg sowie die Ausgleichbecken Burgkhammer und Eichicht werden für die Beangelung durch Inhaber von Vierteljahresfischereischeinen nicht freigegeben.

 

Die Gewässer des Angelvereins Hohenwarte-Kaulsdorf, der Pachtgemeinschaft Saalfeld und des Angelvereins Probstzella sind nicht für die Beangelung durch Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines freigegeben.

Für weitere Informationen können Sie hier eine Angelberechtigung für Inhaber eines Vierteljahresfischereischeines ansehen.